Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Vermögensübertragungen sollten nicht erst dann geplant werden, wenn ein Erbfall eingetreten ist. Wer frühzeitig handelt, kann steuerliche Risiken besser einschätzen und Vermögen geordnet auf die nächste Generation übertragen.
Wir beraten Privatpersonen, Familien und Unternehmer bei Schenkungen, Erbschaften, vorweggenommener Erbfolge und der steuerlichen Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen und Kapitalvermögen.
Dabei prüfen wir persönliche Freibeträge, Steuerklassen, Bewertungsfragen und mögliche Gestaltungswege für eine schrittweise Vermögensübertragung.
Bei Unternehmensvermögen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung der Nachfolge und bei den besonderen Regelungen für Betriebsvermögen.
Außerdem begleiten wir die Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen sowie die Kommunikation mit dem Finanzamt.
01
- Kennenlernen & Bedarf klären
In einem ersten Gespräch verstehen wir Ihre Situation, Ihre Ziele und Ihre offenen Fragen. Danach wissen Sie, ob und wie wir Sie sinnvoll unterstützen können.
03
- Unterlagen strukturiert einreichen
Sie übermitteln uns die relevanten Unterlagen digital. Wir prüfen, was bereits vorliegt und welche Informationen für eine saubere Bearbeitung noch fehlen.
04
- Zusammenarbeit starten
Wir richten die laufende Betreuung ein und übernehmen die steuerliche Bearbeitung — klar, digital und auf Ihre Anforderungen abgestimmt.
Sprechen wir über Ihr Mandat.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation — wir melden uns
schnell und unkompliziert zurück.